PRESSEMITTEILUNG 002/2018

Würzburg, den 01.03.18

Kreisstraße WÜ 11, Helmstadt - Uettingen B 8; Ausbau der Ortsdurchfahrt Helmstadt im Zuge der Kreisstraße WÜ 11 in der Zeit vom 05.03.2018 bis 30.11.2018

Anlage: Beschilderungs- und Umleitungsplan

Das Staatliche Bauamt beabsichtigt in der Zeit vom 05.03.2018 bis 30.11.2018 die Ortsdurchfahrt von Helmstadt auszubauen. Im Zuge dieser Maßnahme wird es notwendig, die Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße WÜ 11 von der Einmündung der Uettinger Straße in die Würzburger Straße (Kreisstraße WÜ 31) bis Ortsende Helmstadt in Fahrtrichtung Uettingen voll zu sperren.

Der Verkehr von Helmstadt nach Uettingen wird über die Kreisstraße WÜ 31 zur B 468, weiter zur Einmündung B 468 / B 8 und von dort dann über die B 8 nach Uettingen umgeleitet.

Der Verkehr von Uettingen nach Helmstadt wird in umgekehrter Richtung über die B 8 zur Einmündung B 468 / B 8, von

dort weiter über die B 468 und die Kreisstraße WÜ 31 nach Helmstadt geführt.

Zum besseren Verständnis ist dieser Pressemitteilung ein Beschilderungs- und Umleitungsplan beigefügt.

In Uettingen wird an der Einmündung Uettinger Straße (WÜ 11) in die Marktheidenfelder Straße (B 8) ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Bis Baustelle frei“ auf gestellt.

In der Zeit der Sperrung der Uettinger Straße wird eine Ersatzhaltestelle „Am Graben“ gegenüber dem Rathaus eingerichtet. Von der Ersatzhaltestelle bis zum alten Friedhof wird ein beidseitiges Halteverbot angeordnet.

Das Staatliche Bauamt Würzburg bittet die Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Verkehrsbehinderungen und um besondere Vorsicht im Baustellen bereich.

 

Staatliches Bauamt Würzburg
Fachbereich Straßenbau
gez.
Martina Dotzler
Stellvertretende Abteilungsleiterin